Kaufoption
Wer mit dem Kauf eines noch bewohnten Objekts liebäugelt, kann sich nach Vereinbarung mit dem Eigentümer ein Optionsrecht (Ankaufsrecht) sichern. Bei Vorliegen einer solchen Kaufoption erhalten Sie als einziger das Recht zugesprochen, die Immobilie bei einem späteren Verkauf zu erwerben. Für Sie, also dem potenziellen Käufer, ergeben sich hieraus keine Pflichten, denn Sie müssen nicht von Ihrem Recht Gebrauch machen.
Der mögliche Verkäufer dagegen ist verpflichtet, das Grundstück an Sie zu verkaufen. Bei Nichteinhaltung des Vertrags wird eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe aus der Kaufoption hervorgeht. Die Kaufoption kann durch Zahlung einer Prämie an den potenziellen Verkäufer erworben werden.
Möglicherweise besitzen Sie als Hauseigentümer schon das Vorverkaufsrecht auf eine benachbarte Immobilie. Wird dieses Recht anderen Personen eingeräumt, können Sie diese mit Zahlung einer Entschädigung zum Verzicht veranlassen. [...]
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Miklós Sirokay
Italien: Leben und arbeiten in Italien
124 Seiten, DIN A5, Paperback
