Kfz-Steuer und -Versicherung

Neben den Gebühren für die Einschreibung in das Pubblico Registro Automobilistico (ca. 200 Euro) und die Zulassung (ca. 80 Euro) wird auch eine Kfz-Steuer fällig. Diese (tassa di circolazione) berechnet sich aus der Motorleistung. Pro kW sind 2,58 Euro an den Automobile Club d’Italia (ACI) zu entrichten. Die gesetzlich vorgeschriebene Abgasuntersuchung (in Deutschland ASU) wird in Italien durch die Vergabe eines bollino blu geregelt. Die Untersuchung findet jährlich statt; die Kosten betragen knapp 10 Euro.

Bei Nutzung eines Fahrzeugs ist der Abschluss einer Kfz-Versicherung aus eigenem Interesse unumgänglich und vom Gesetz vorgeschrieben. Ein Wechsel der  Versicherungsgesellschaft kann ausbleiben, solange die  Versicherungsgesellschaft die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung zum  Verkauf anbieten darf. Ob die Versicherungspolicen auch für Italien gültig sind, hängt oft davon ab, ob die Versicherungsgesellschaft auch einen Sitz in Italien hat.

Sollte sich ein Unfall ereignen, haftet die Kraftfahrzeugsversicherung in jedem EU-Land. Vor der Ummeldung ist es ratsam, zur Bescheinigung des Versicherungsschutzes die grüne Karte mit sich zu führen. Auch wenn sie in Italien nicht vorgeschrieben ist, kann sie sich aufgrund ihrer Popularität bei Polizeikontrollen als hilfreich erweisen. Verlangt wird sie erst bei einem selbst verschuldeten Unfall. [...]

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