Mietvertrag

Der vorgeschriebene und schriftlich abzuschließende Mietvertrag wird in Italien oft für einen bestimmten Zeitraum (meistens vier Jahre) geschlossen. Will man die Wohnung vor Auslaufen des Vertrags verlassen, ist man trotzdem noch an den Vertrag gebunden. Verständigt man sich nicht schon vorher mit dem Vermieter, muss man sich selbst um einen Nachmieter bemühen oder im schlimmsten Fall die Miete weiterhin bezahlen.

Für die Kosten der Renovierung vor Einzug kommt der Vermieter auf. Die Kaution (caparra), welche vom Mieter hinterlegt werden muss und nach Beendigung des Mietsverhältnisses erstattet wird, hat eine Höhe von drei Monatsmieten.

Obwohl die Mieten durch den so genannten gerechten Mietzins (equo canone) gesetzlich festgelegt sind, kann man selten  Wohnungen zu vernünftigen Preisen bekommen. Das gilt gerade für die Innenstädte, insbesondere die Zentren der namhaften Touristenmagneten. Oft muss man auf solche Wohngegenden verzichten und mit einer Bleibe außerhalb der Stadt vorlieb nehmen. [...]